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Anpassung des Flächennutzungsplans

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Kommende Termine

Ende 2025/ Anfang 2026

Vsl. am 19. November:

Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Stadtrats zum Entwurf 

 

Vsl. ab Anfang Dezember bis Anfang Januar 2026:

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch)


Gut zu wissen!

Der Flächennutzungsplan (FNP) hat keine direkte Rechtswirkung für den einzelnen Bürger.

 

Das heißt, dass aus dem Flächen-nutzungsplan z.B. kein Baurecht für einzelne Grundstücke abgeleitet werden kann. Der FNP kann das nicht leisten, da die enthaltenen Darstellungen nicht parzellenscharf sind.

 

Erst durch das Aufstellen von Bebauungsplänen für Teilbereiche des Stadtgebiets wird Baurecht geschaffen.

 

Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan bindet als verwaltungsinternes Instrument die Verwaltung selbst.


Stadt Landsberg am Lech

Katharinenstr. 1

86899 Landsberg am Lech

www.landsberg.de


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