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Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

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Kommende Termine

Voraussichtlich 2021

Billigung und Auslegungsbeschluss des Planentwurfs für das

§§ 3 Abs. 2-/4 Abs. 2-Verfahren nach BauGB durch den Landsberger Stadtrat


Weitere Informationen zum

aktuellen Projektstand

Gut zu wissen:

Der Flächennutzungsplan (FNP) hat keine direkte Rechtswirkung für den einzelnen Bürger.

Das heißt, dass aus dem Flächen-nutzungsplan z.B. kein Baurecht für einzelne Grundstücke abgeleitet werden kann.

Der FNP kann das nicht leisten, da die enthaltenen Darstellungen nicht flächenscharf sein müssen.

 

Erst durch das Aufstellen von Bebauungsplänen für Teilbereiche des Stadtgebiets wird Baurecht geschaffen.

 

Der Flächennutzungsplan ist damit "nur" ein verwaltungsinternes Instrument.

Er wird in kommunaler Planungshoheit (vgl. Art. 28 Grundgesetz) erstellt.

Stadt Landsberg am Lech

Katharinenstr. 1

86899 Landsberg am Lech

www.landsberg.de


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